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KI vs. Urheberrecht - Wem gehört der Output?

  • Autorenbild: Sebastian Bauer
    Sebastian Bauer
  • 2. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit
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KI vs. Urheberrecht – Wem gehört der Output?


Künstliche Intelligenz kann heute erstaunliche Dinge erzeugen: Gedichte, Bilder, Musik, Texte, ganze Webseiten – in Sekunden. Aber eine Frage bleibt dabei oft offen: Wem gehört das eigentlich?


In diesem Artikel schauen wir uns an, wie das Urheberrecht auf KI trifft, welche Rechtslage aktuell gilt, und was das für dich als Nutzer:in oder Creator bedeutet.




Der Ausgangspunkt: KI „erschafft“ Inhalte – aber wie?


KIs wie ChatGPT, DALL·E oder Suno generieren Inhalte nicht aus dem Nichts, sondern basieren auf Milliarden von Daten: Texte, Bilder, Tonaufnahmen aus dem Internet – darunter oft auch geschütztes Material.


Das führt zu zwei großen Streitfragen:

  1. Ist das überhaupt legal?

  2. Darf ich das Ergebnis dann kommerziell nutzen?




Urheberrechtlich problematisch: Das Training


Um eine KI zu trainieren, braucht es riesige Mengen an Daten. Viele davon stammen aus Büchern, Liedtexten, Fotos oder Code – häufig ohne Zustimmung der Urheber:innen.

Das Problem:

In vielen Ländern ist das Training mit urheberrechtlich geschützten Daten aktuell eine Grauzone – in Deutschland sogar rechtlich umstritten.

Die EU arbeitet am sogenannten „Text und Data Mining“-Ausnahmeregelung. Aber: Kommerzielle Anbieter müssen die Rechte eigentlich klären, tun es aber oft nicht (oder intransparent).




Und der Output? Darf ich den einfach nutzen?


Kurz gesagt: Kommt drauf an.

Ausgangslage

Rechtliche Einschätzung

Du nutzt ein Tool wie ChatGPT privat

✅ Unproblematisch (z. B. für Schule, E-Mails etc.)

Du nutzt KI-Output kommerziell

⚠️ Vorsicht! Urheberrechte können verletzt werden

Du gibst klare Prompts vor

✅ Du kannst ggf. Nutzungsrechte beanspruchen

Du imitierst gezielt andere Stile

❌ Kann Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen

In vielen Fällen besitzt du keine klassischen Urheberrechte am KI-Output – weil du ja nicht selbst kreativ tätig warst, sondern die Maschine.




Was sagen Gerichte bisher?


Es gibt erste Fälle – z. B.:


  • Getty Images hat OpenAI verklagt, weil ihre Bilder ohne Lizenz fürs Training genutzt wurden.

  • In den USA laufen Klagen von Buchautor:innen gegen KI-Firmen.

  • Auch deutsche Verlage fordern derzeit mehr Transparenz beim Training.


In Deutschland ist aktuell entscheidend, ob „menschliche Schöpfungshöhe“ vorliegt. Ohne eigenen kreativen Beitrag: kein Urheberrecht – auch nicht an KI-Werken.




Und wie sieht’s mit Lizenz & Nutzung aus?


Viele KI-Plattformen regeln das selbst – in den AGB. Hier ein paar Beispiele:

Tool

Regelung laut AGB

OpenAI / ChatGPT

Du darfst Inhalte nutzen und kommerziell verwenden

DALL·E

Auch hier: Nutzung erlaubt, aber kein Urheberrecht

Suno AI (Musik)

Nur für private Zwecke erlaubt – keine kommerzielle Nutzung!

Adobe Firefly

Gibt „saubere“ Lizenz für kommerzielle Nutzung

Immer AGB und Lizenzmodelle prüfen – und im Zweifel keine sensiblen Inhalte vermarkten, ohne juristische Klarheit.




Fazit: Urheberrecht & KI – (noch) ein Minenfeld


Derzeit ist das Thema rechtlich unsicher, aber hochrelevant. Wenn du KI für kreative oder kommerzielle Zwecke nutzt, solltest du:


  • dich über Nutzungsrechte informieren

  • keine fremden Stile oder Persönlichkeitsrechte verletzen

  • KI nicht als alleinige Quelle für „originelle“ Werke nutzen

  • Transparenz zeigen, wenn du KI eingesetzt hast


Und ganz wichtig: Die Gesetzgebung ändert sich gerade rasant – also dranbleiben lohnt sich.

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